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   SG Hannover, 15.06.2007 - S 45 AS 939/07 ER   

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SG Hannover, 15.06.2007 - S 45 AS 939/07 ER (https://dejure.org/2007,115675)
SG Hannover, Entscheidung vom 15.06.2007 - S 45 AS 939/07 ER (https://dejure.org/2007,115675)
SG Hannover, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - S 45 AS 939/07 ER (https://dejure.org/2007,115675)
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  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Hannover, 15.06.2007 - S 45 AS 939/07
    Wegen des Gebots, effekti-ven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -), ist von die-sem Grundsatz aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anord-nung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile ent-stünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74 mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 AS 349/06

    Voraussetzung für die Annahme einer Partnerschaft im Sinne des neugefassten § 7

    Auszug aus SG Hannover, 15.06.2007 - S 45 AS 939/07
    Der Leistungsträger ist für den Nachweis der Voraussetzungen der Vermutungsregel beweispflichtig bzw. im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Glaubhaftmachung verpflichtet (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.08.2006, L 9 AS 349/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 8 SO 78/05

    Antrag auf weitere Gewährung von Haushaltshilfe; Leistungsbereich der Hilfe zur

    Auszug aus SG Hannover, 15.06.2007 - S 45 AS 939/07
    Im Übrigen können im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen grundsätzlich nur ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei Gericht gewährt werden (vgl. Beschlüsse des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen - LSG NSB - vom 24. August 2005 - L 8 SO 78/05 ER; vom 20. September 2006 - L 8 AS 131/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2005 - L 8 AS 131/05
    Auszug aus SG Hannover, 15.06.2007 - S 45 AS 939/07
    Im Übrigen können im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen grundsätzlich nur ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei Gericht gewährt werden (vgl. Beschlüsse des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen - LSG NSB - vom 24. August 2005 - L 8 SO 78/05 ER; vom 20. September 2006 - L 8 AS 131/05 ER).
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